Vorsicht vor Fremden im Netz!

Von Jana Olsen

Fremde im Netz

Kleinen Kindern trichtert man ein, nichts von Fremden anzunehmen oder mitzugehen. Heute muss man diese Regel erweitern: Vorsicht vor Fremden im Netz! Polizeioberrat Joachim Schneider von der Polizeilichen Kriminalprävention des Bundes erklärt im Interview, wie sich Online-Kriminelle an Kinder ranmachen und wie man Kinder dafür sensibilisiert.

Cybergrooming bezeichnet das gezielte Ansprechen von Minderjährigen über das Internet, um sexuelle Kontakte anzubahnen. Über welche Zahlen sprechen wir hier?
Im Jahr 2017 wurden bundesweit 2.121 Fälle strafrechtlich erfasst. Man muss allerdings wissen, dass Cybergrooming ein Deliktsfeld darstellt, das erfahrungsgemäß eine hohe Dunkelziffer aufweist. Nur wenige solcher Fälle kommen zur Anzeige, denn Kinder haben oft ausgeprägte Schamgefühle, überhaupt in solch eine Situation gekommen zu sein.
Meist halten sie sich selbst dafür verantwortlich und befürchten, dass sie Ärger bekommen oder dass ihnen Restriktionen für den Internetzugang auferlegt werden.
Wie groß das Dunkelfeld für strafrechtlich relevante Sachverhalte tatsächlich ist, können wir nicht verlässlich sagen. Aber es gibt Untersuchungen, die zeigen, dass jedes vierte der befragten Kinder und Jugendlichen online schon mindestens einmal sexuell belästigt wurde.

Wie gehen Kriminelle bei der Kontaktierung von Kindern vor?
Erwachsene suchen gezielt Online-Kommunikationsräume auf, in denen sich vermehrt Kinder und Jugendliche aufhalten wie etwa Online-Games oder Chaträume. Dort geben sie sich als Gleichaltrige aus, um den Kontakt mit den Kindern herzustellen.
Sie stellen den Kindern Fragen nach sexuellen Erfahrungen oder posten selbst Beiträge über ihre eigenen sexuellen Fantasien und Vorlieben. Wenn es ihnen gelingt, das Vertrauen der Kinder zu gewinnen, versuchen sie, die Kinder zu einem persönlichen Treffen oder zum Versand von intimen Fotos zu bewegen.

Woran erkennt man, dass ein Kind möglicherweise über das Internet belästigt wird?
Sobald die Nachrichten, Fotos oder Beiträge, die ein Kind von einer Person oder einem User erhält, unangenehm und aufdringlich werden, sollten die Alarmglocken schrillen. Diese Nachrichten müssen nicht einmal sexuell aufgeladen sein, allzu persönliche Fragen und Antworten können bereits ein Hinweis sein. Das bedingt natürlich, dass die Eltern auch in Sachen Internet nah an ihrem Kind sind, sich dafür interessieren, was ihr Kind im Internet macht und ihnen erklären, dass sie keine Schuld trifft.

Wie sensibilisiert man Kinder für diese Gefahr?
Kindern muss vermittelt werden, dass sie zurückhaltend und sehr überlegt mit ihren persönlichen Daten wie Name, Adresse oder Handynummer umgehen sollen. Das gilt im Internet allgemein und nicht nur für Social Media und Co. Bei der Registrierung in Online-Spielen und Chatrooms sollte ein Pseudonym genutzt werden und nicht der reale Name. Das Pseudonym sollte zudem das Alter nicht verraten, wie etwa „Süße-Maus13“.
Kindern muss bewusst gemacht werden, dass nicht jeder Online-Freund auch im realen Leben ein Freund ist und dass Bilder im Internet täuschen können: Der attraktive 14-Jährige kann deutlich älter sein und sein Foto aus dem Internet kopiert. Gleichzeitig müssen die Kinder so sensibilisiert werden, dass sie selbst keine freizügigen Fotos und Informationen ins Netz stellen.

Welche Möglichkeiten zum technischen Schutz gibt es?
Die meisten Kommunikationsplattformen haben mittlerweile integrierte Meldesysteme, über die dem Betreiber unkompliziert auffällige User gemeldet werden können. Außerdem verfügen sie oft über eine Ignorieren- und Blockieren-Funktion, die es ermöglicht, unerwünschten Kontakten den Zugriff auf das eigene Profil zu verwehren. Mit Privatsphäre-Einstellungen kann zudem gewährleistet werden, dass nur ein klar begrenzter Personenkreis bestimmte Informationen abrufen und Fremde diese Informationen gar nicht erlangen können.

Was kann man tun, wenn Kinder von aufdringlichen Usern im Netz belästigt werden?
Wichtig ist, dass das Kind, wenn möglich sogar selbstständig, den Betreibern der jeweiligen Website solche Vorfälle meldet und Vertrauenspersonen wie Eltern, Freunde oder Lehrer darüber informiert. Einschlägige Auffälligkeiten und jugendgefährdende Inhalte sollten der Polizei oder entsprechenden Meldestellen mitgeteilt werden. Das kann man beispielsweise über folgende Websites tun: www.internetbeschwerdestelle.de oder www.jugendschutz.net/hotline.

Empfehlenswerte Links

Das Bundesfamilienministerium gibt Tipps zur sicheren Nutzung von Chats und Communitys.
www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/chatten–teilen–schuetzen-/89068

Tipps zum sicheren Surfen im Internet von der Polizeilichen Kriminalprävention des Bundes.
www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/207-chatten-und-surfen.-aber-sicher/

Ratgeber zum kindgerechten Umgang mit Internet und sozialen Netzwerken der Initiative „Schau hin!“
www.schauhin.info

Woran erkennt man aufdringliche Absichten?
So wie man Kinder über die Gefahren des Straßenverkehrs aufklärt, muss man sie auch auf die Risiken und Regeln der Nutzung sozialer Netzwerke hinweisen. Eltern sollten ihren Kindern raten, misstrauisch zu werden, wenn der „Freund“ im Netz…

  • sehr viele Komplimente macht und Verständnis für „alles“ hat
  • fragt, ob man alleine vor dem Computer sitzt
  • rät, niemanden von dem Chat zu erzählen
  • persönliche Daten oder Fotos verlangt
  • möchte, dass man die Webcam einschaltet, die eigene aber nicht funktioniert
  • heimliche Treffen vereinbaren möchte

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