
Ernährungsinfos digital serviert
Kochen mit Kindern. Früher lief das so: Man einigte sich darauf, was es geben soll. Dann wurde vielleicht noch in ein Kochbuch geschaut, die Zutaten zusammengestellt – und schon ging […]
„Da habe ich ein Video gesehen, in dem ein süßer Hund totgequält worden ist“ – Junge, 14 Jahre
„Ich habe einen Kettenbrief bekommen wo steht, dass wenn ich diesen Brief nicht weiter verschicke, werde ich und meine Familie umgebracht“ – Mädchen, 12 Jahre
„Ich habe Fotos von nackten Menschen gesehen” – Junge, 10 Jahre
„Da wurde eine Frau die Treppe runtergeschubst und die hat sich schwer verletzt. Habe ich im Internet gesehen. Das war echt schlimm” – Mädchen, 17 Jahre
„Ausschnitte aus dem Video von dem Attentat auf Christchurch” – Mädchen, 16 Jahre
Diese Zitate stammen aus einer Studie des Leibniz-Instituts für Medienforschung in Zusammenarbeit mit dem Hans-Bredow-Institut. Aus ihr geht hervor, dass 7- bis 14-Jährige rund 2,4 Stunden täglich im Internet verbringen. Dabei erleben knapp 9 Prozent nach eigener Aussage Negatives, Belastendes, Traumatisierendes.
Das beginnt bei Beleidigungen und reicht bis zu kinderpornografischem Material oder dem Aufruf zu Straftaten. Auch Volksverhetzung, die Leugnung des Holocausts und die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole sind im Netz allgegenwärtig.
Seit 2006 gehört die Internetbeschwerdestelle zur Initiative „Deutschland sicher im Netz“. Sie arbeitet mit Strafverfolgungsbehörden, Internet-Providern und weltweiten Partnern zusammen, um strafbare oder illegale Inhalte aufzuspüren und die Täter zu überführen.
Über die Internetseite www.beschwerdestelle.de kann jeder, der mit solchen Inhalten konfrontiert wird, Meldung erstatten – egal, ob es sich um Seiten im Internet, Newsgruppen, Chat- und Diskussionsforen oder andere Quellen handelt. Man füllt dafür entsprechende Online-Formulare auf der Seite der Beschwerdestelle aus. Der Inhalt der Beschwerde wird überprüft und gegebenenfalls an die Strafermittlungsbehörden weitergeleitet.
Bei schwerwiegenden Fällen empfiehlt sich der direkte Gang zur Polizei.
Kinder und Jugendliche erhalten jedoch nicht nur brutale, sexistische oder volksverhetzende Nachrichten, sie teilen sie auch, zum Beispiel im Klassenchat. Es gilt also auch, Kinder entsprechend zu sensibilisieren, damit sie erkennen, was strafbare Inhalte sind. Denn wer solche Inhalte weiterleitet, macht sich selbst strafbar.
Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig und damit schuldunfähig. Und im Strafrecht haften Eltern nicht für ihre Kinder. In vielen Fällen informieren die Ermittlungsbehörden jedoch das Jugendamt, das dann mit der Familie Kontakt aufnimmt, um der Tat auf den Grund zu gehen.
Mit Vollendung des 14. Lebensjahres beginnt die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Jugendlichen. Beim Begehen einer Straftat werden sie nach den Normen des Strafgesetzbuchs verurteilt. Anders als bei Erwachsenen steht hier jedoch der Erziehungsgedanke, nicht die Bestrafung im Vordergrund.
Wird ein Computer, Tablet oder Smartphone für kleinere Kinder angeschafft, sollte die Regel etabliert werden: Du bekommst es – aber ich darf sehen, was du damit machst. Diese Klarheit am Anfang ist besser als ein späterer Vertrauensbruch, wenn Eltern heimlich den Medienkonsum kontrollieren.
Besonders jüngere Kinder sollten zunächst nur gemeinsam mit den Eltern surfen, und die Zeit im Netz sollte limitiert werden. Wichtig ist auch, den Computer nicht ins Kinderzimmer zu stellen, sondern an einen zentralen Ort in der Wohnung, der es ermöglicht, dem Kind unaufdringlich, aber regelmäßig „über die Schulter zu schauen“.
Bleiben Sie mit Ihrem Kind im Gespräch – fragen Sie, womit es sich beschäftigt, und ob es Probleme gibt. Thematisieren Sie vor allem auch, dass es im Netz Seiten gibt, die beängstigend oder verstörend sein können.
Ganz wichtig ist: Verbote nützen nichts! Jedes Kind wird einen Weg finden, an die Netzinhalte zu kommen, an die es kommen will – wenn nicht zu Hause, dann mit anderen Kindern und Jugendlichen.
Beziehen Sie auch Lehrkräfte, andere Eltern und Freunde in die Diskussion ein, wenn problematische Inhalte in der Schule geteilt wurden.
Bevor Sie Kritik an Ihrem Kind üben, sollten Sie über die eigene Mediennutzung nachdenken. Die Vorbildrolle von Eltern ist nicht zu unterschätzen!
Internet-Beschwerdestelle
Unter dem Motto: „Gemeinsam gegen rechtswidrige Inhalte im Internet“ können unter www.internet-beschwerdestelle.de strafrechtlich relevante Inhalte (wie Kinderpornografie, jugendgefährdende Inhalte, Extremismus) gemeldet werden.
Kindgerechte Internetplattformen
Suchmaschinen für Kinder: www.fragfinn.de www.blinde-kuh.de
Plattform für Kinder: www.seitenstark.de
Literaturempfehlung
Silke Müller: „Wir verlieren unsere Kinder“
Die Autorin ist Schulleiterin in Niedersachsen und erlebt tagtäglich, was der uneingeschränkte Zugang ins Netz mit Kindern macht. Sie analysiert die Lage – und gibt Eltern praktische Tipps.
Droemer Knaur Verlag, 224 Seiten, 20 Euro